FÖRDERUNG

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA fördert verschiedene Maßnahmen im Bereich erneuerbaren Energien. Bei geförderten Maßnahmen und Geräten müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden, wie die Emissionswerte, Die Größe der Speicher, die Mindestfläche der Solarkollektoren, usw. Die geförderten Geräte werden auf den Listen aufgeführt, die auf der BAFA Webseite zu finden sind (Links unten).

Die Pelletkessel, werden grundsätzlich mit 3.000 € gefördert. Werden die mit einem Pufferspeicher montiert, erhöht sich die Förderung auf 3.500 €. Pelletöfen mit Wassertasche werden grundsätzlich mit 2.000 € gefördert, genauso wie die emissionsarmen Holzvergaser. Die Förderung für die heizungsunterstützenden Solarthermieanlagen (ab 7 m² Bruttokollektorfläche bei Vakuumkollektoren und ab 9 m² bei Flachkollektoren) beträgt ab 2.000 €. Dazu kommen diverse Bonis, wie z.B. Kesseltauschbonus, Kombinationsbonus und Partikelabscheider usw..

Ausführliche Informationen zur BAFA-Förderung gibt es hier >>

BAFA-Förderung 2017 >>

Die aktuelle Novelle bringt insbesondere folgende Neuerungen:

  • Deutlich erhöhte Fördersätze bei fast allen Fördersegmenten.
  • Die Antragsberechtigung wird auf alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, ausgeweitet.
  • Der Gebäudebestand wird neu definiert. Zum Gebäudebestand zählen Gebäude, in denen seit mindestens 2 Jahren ein anderes Heizungssystem installiert ist, das ersetzt oder unterstützt werden soll.
  • Die Frist für die Antragstellung im einstufigen Verfahren wird von 6 auf 9 Monate erweitert.
  • Solarkollektoranlagen zur reinen Warmwasserbereitung sind jetzt auch Gegenstand der Basisförderung.
  • Die Zusatzförderung (verschiedene Bonustatbestände sowie für Optimierungsmaßnahmen) wird auch im Rahmen der Innovationsförderung möglich.
  • Die 1.000 m²-Höchstgrenze bei der solaren Prozesswärme wird aufgehoben.
  • Eine ertragsabhängige Förderung im Rahmen der solaren Innovationsförderung wird zum ersten Mal eingeführt.

 

Die novellierten Förderrichtlinien treten am 1. April 2015 in Kraft.

 

  • Die Prozesswärme wird auch mit der Errichtung einer Biomasse-Anlage oder effizienten Wärmepumpe gefördert.
  • Eine Zusatzförderung wird gewährt, sofern mit der Errichtung der förderfähigen Anlage, eine Optimierungsmaßnahme durchgeführt wird.
  • Die Durchführung nachträglicher Optimierungsmaßnahmen bereits geförderter Anlagen ist auch förderfähig.
  • Es wird ein Lastmanagementbonus bei Wärmepumpen eingeführt.
  • Einmalig kann ein Qualitätscheck einer Wärmepumpe bezuschusst werden. Dies ist frühestens nach Ablauf eines Jahres nach Inbetriebnahme der geförderten Anlage möglich.
  • Der Bonus für die Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz wird jetzt auch mit der Errichtung einer Biomasse-Anlage oder Wärmepumpe möglich.
  • Der Antrag für die Förderung von Maßnahmen zur Visualierung des Ertrages Erneuerbarer Energien muss jetzt vor Vorhabensbeginn beim BAFA gestellt werden und nicht wie bisher nach Realisierung der Maßnahme.

 

Die nichtamtliche Lesefassung finden Sie vorab hier.

Die Informationen hierzu finden Sie in dem BAFA Flyer

Hier finden Sie den Link zu der Liste mit förderbaren automatisch beschickten Biomasseanlagen, auch Pelletkesseln und Pelletöfen…(bitte hier klicken)

Hier gelangen Sie zu der Liste der förderbaren Solarkollektoren und Solaranlagen…(bitte hier klicken)

BAFA-Förderung und KfW-Förderung – Geht beides?

Für dieselbe Maßnahme ist die Kombination einer BAFA-Förderung mit einer KfW-Förderung zulässig, sofern Sie eine umfassende Sanierung zum KfW-Effizienzhaus vorhaben und dafür eines der folgenden KfW-Programme in Anspruch nehmen:

  • „Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus“ (Kredit, Programmnummer 151)
  • „Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus“ (Investitionszuschuss, Programmnummer 430)
  • „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ (Programmnummer 218, sofern Effizienzhaus)
  • „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (Programmnummer 157, sofern Effizienzhaus)

 

Hinweis: Zusätzlich zu den Zuschüssen des BAFA können Sie seit dem 01.03.2013 bei der KfW einen speziellen Ergänzungskredit beantragen (KfW-Programm 167: „Energieeffizient Sanieren -Ergänzungskredit“, Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien). Auf diese Weise können Sie Ihre Heizungsmodernisierung komplett durch Kredit und Zuschuss finanzieren. Die Summe aus BAFA-Zuschuss und KfW-Kredit darf dabei die Kosten der Maßnahme nicht übersteigen. Bitte beachten Sie hierzu die Bedingungen der KfW (z. B. Antragstellung vor Beginn der Maßnahme).

Für alle anderen Heizungserneuerungen als Einzelmaßnahmen müssen Sie sich vorab zwischen KfW oder BAFA entscheiden. Die BAFA-Förderung und die Förderung im Rahmen eines der folgenden KfW-Förderprogramme können Sie nicht gleichzeitig in Anspruch nehmen (Kumulierungsverbot):

  • „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ (Kredit, Programmnummer 152)
  • „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ (Investitionszuschuss, Programmnummer 430)
  • „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ (Programmnummer 218, sofern Einzelmaßnahme)
  • „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (Programmnummer 157, sofern Einzelmaßnahme)

Eine Zusammenfassung der Förderübersichten aller Fördersegmente finden Sie hier.